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Tuberkulose

Vorsichtsmaßnahmen

Informationen für Angehörige

Wenn bei einem Patienten ein Verdacht auf Tuberkulose besteht oder bereits eine behandlungsbedürftige infektiöse Tuberkulose festgestellt wurde, ist es wichtig, seine nächsten Angehörigen vor einer Ansteckung zu schützen. Um zu erfahren, welche Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen sind und was hinsichtlich einer vielleicht bereits erfolgten Übertragung zu beachten ist, wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Lungenfacharzt.

Besondere Ansteckungsgefahren

Die Tuberkulose wird typischerweise durch kleinste, mit dem bloßen Auge nicht sichtbare Tröpfchenkerne (Aerosole) übertragen, welche Tuberkulosebakterien enthalten. Bei Kontakt mit infektiösen tuberkulösen Patienten sollten daher Patient und Kontaktperson einen Mundnasenschutz tragen. Wenn sich die Tröpfchen nach dem Husten an der Wand oder auf dem Boden eines Zimmers anheften, ist die Ansteckungsgefahr vorbei, denn üblicherweise werden sie dann nicht wieder zurück in die Luft geschleudert. In Staub können Tuberkulosebazillen theoretisch längere Zeit überleben, aber auch hier ist die Infektionsgefahr äußerst gering.

Die über infizierte Milch übertragene Rindertuberkulose (Erreger Mycobacterium bovis) gibt es in Deutschland praktisch nicht mehr. Dennoch kann eine Tuberkulose durch M. bovis als Reaktivierung einer früheren Infektion noch vorkommen. In vielen armen Ländern, z.B. in Teilen Afrikas oder Südamerikas kommt es hingegen immer noch durch Nahrungsaufnahme infektiöser Milchprodukte zu einer Tuberkulose-Infektionen Besondere Vorsicht ist dort daher geboten.

Üblicherweise erfolgt die Ansteckung von Mitmenschen zu einer Zeit, in der (noch) nicht bekannt ist, dass der Überträger an einer infektiösen Tuberkulose leidet. Zu den Voraussetzungen einer Infektion gehören normalerweise eine gewisse Erregermenge, die ausreichende Dauer und Intensität des Kontaktes sowie eine entsprechende Empfänglichkeit der Kontaktperson. Daher muss nicht jeder Kontakt zwangsläufig eine Ansteckung bedeuten.

Besonders ansteckend sind Patienten, bei denen sich bereits im ausgehusteten Schleim (Auswurf) Tuberkulosebakterien mikroskopisch feststellen lassen. Dies ist fast immer bei  kavernösen Lungentuberkulosen der Fall, da die Erreger bei Anschluss an einen ableitenden Bronchialast (Bronchus) in die Umgebung abgehustet und dann von Personen in der nächsten Umgebung eingeatmet werden können.

Besonders infektionsgefährdet sind Kontaktpersonen, die eine Immunschwäche haben, beispielsweise durch das HI-Virus (Aids) oder infolge einer Chemotherapie gegen eine bestehende Tumorerkrankung. Ein erhöhtes Ansteckungsrisiko haben außerdem untergewichtige Menschen, da auch Unter- und Mangelernährung die Immunabwehr schwächen. Aus diesem Grund wird bei der Therapie dieser Tuberkulosepatienten auf eine kalorienreiche (hochkalorische) Ernährung geachtet.

Meldepflicht & Umgebungsuntersuchung

Jede behandlungsbedürftige Tuberkulose muss nach dem Infektionsschutzgesetz möglichst umgehend dem zuständigen Gesundheitsamt gemeldet werden. Dieses ermittelt dann die engeren Kontaktpersonen (wie z.B. Familienmitglieder, Freunde, Bekannte, Arbeitskollegen usw.) und stellt fest, in welchem Zeitraum und in welchen Fällen eine Infektion stattgefunden haben könnte (so genannte Umgebungsuntersuchung). Die Umgebungsuntersuchung wird mit Hilfe eines Tuberkulinhauttests und/oder einer Röntgenaufnahme der Lunge durchgeführt. Als erstes wird der Tuberkulinhauttest angelegt, bei positivem Ergebnis wird dann eine Röntgenaufnahme nachgeschaltet. Beim Tuberkulinhauttest ist in aller Regel erst 6-8 Wochen nach Infektion eine positive Reaktion zu erwarten. Auch im Falle der Entwicklung einer behandlungsbedürftigen Tuberkulose zeigen sich erst nach einiger Zeit im Röntgenbild Auffälligkeiten. Bestehen zum Untersuchungszeitpunkt keine Hinweise auf eine aktive Erkrankung, so schließen sich daher in bestimmten Zeitabständen Kontrolluntersuchungen an.

Chemoprophylaktische Behandlung

Im Falle eines frischen Kontaktes kann bei Kleinkindern und Menschen mit geschwächtem Immunsystem (insbesondere HIV-Patienten) durch eine chemoprophylaktische Behandlung mit Isoniazid (siehe auch "Therapie" ) eine Infektion verhindert werden. Bei bereits erfolgter Infektion (positiver Tuberkulinhauttest) ist nach Ausschluss einer aktiven Erkrankung die Notwendigkeit einer Chemoprävention zu erwägen. Diese wird in der Regel mit Isoniazid über neun Monate durchgeführt. Damit kann das Fortschreiten einer Infektion in eine aktive Erkrankung mit hoher Wahrscheinlichkeit verhindert werden.

Verhaltensmaßnahmen

Die wirksamsten Maßnahmen, um eine Ansteckung zu verhindern, sind eine schnelle und zuverlässige Diagnostik, eine effiziente Behandlung sowie die umgehende Isolation von möglicherweise infektiösen Kranken. Dies setzt auch ein verantwortliches Gesundheitsverhalten von uns allen voraus. So sollte beispielsweise ein Husten,  der länger als drei Wochen andauert, ärztlich abgeklärt werden. Viele Diagnosestellungen einer Tuberkulose werden dadurch verzögert, dass sich die Patienten - oft trotz ausgeprägter Beschwerden! - erst sehr spät in ärztliche Behandlung begeben, obgleich sie zwischenzeitlich ihre Umgebung gefährden können. Entscheidend ist es natürlich, dass die behandelnden Ärzte dann (differenzialdiagnostisch) auch an eine Tuberkulose denken.

Zu den wichtigsten Hygienemaßnahmen zählen eine ausreichende Raumlüftung, das Patientenverhalten (Hustenhygiene, Mundnasenschutz) sowie persönliche Schutzmaßnahmen des betreuenden medizinischen Personals. Eine funktionierende Tuberkulosekontrolle erfordert zudem die gute Ausbildung und Aufklärung aller Beteiligten sowie die Zusammenarbeit von öffentlichem Gesundheitsdienst, Laboratorien, klinischem und niedergelassenem Bereich. Zuverlässige Meldedaten ermöglichen eine Reaktion auf neue epidemiologische Entwicklungen (Resistenzzunahme, gefährdete Bevölkerungsgruppen). Darüber hinaus helfen aktive Fallfindungsmaßnahmen, wie beispielsweise die oben genannte Umgebungsuntersuchung, die Kontrolluntersuchung von Personen mit latenter tuberkulöser Infektion oder früherer Tuberkulose und die Untersuchung von Risikogruppen, um Erkrankungsfälle frühzeitig zu entdecken und damit Infektionsketten zu unterbrechen.

Bisher kein Impfschutz

Eine aktive Impfung mit M. bovis-BCG (BCG-Impfung; Bacillus Calmette Guérin), einem abgeschwächten Lebendimpfstoff, bietet keinen verlässlichen Schutz. Sie hilft lediglich, schwere Tuberkuloseverläufe im Kindesalter (Meningitis, Miliartuberkulose) zu verhindern und wird daher überwiegend in Ländern mit hohem Tuberkulosevorkommen noch durchgeführt. Hierzulande wird sie aufgrund des Rückgangs der Erkrankungszahlen und der dadurch ungünstigen Nutzen-Risiko-Relation seit 1998 von der Ständigen Impfkommission am RKI (STIKO) grundsätzlich nicht mehr empfohlen. Problematisch ist zudem, dass positive Tuberkulinhauttestergebnisse bei BCG-geimpften Kindern schwierig zu interpretieren sind. Erste klinische Studien mit neueren, potenteren Impfstoffen sind vielversprechend, ein routinemäßiger Einsatz ist aber wohl erst in einigen Jahren zu erwarten.