Ein seit dem 01.04.08 wirksamer Rahmenvertrag sowie individuelle Rabattverträge zwischen den Krankenkassen und den Apotheken erlauben den Apothekern, ein vom Arzt verschriebenes Medikament zum Inhalieren gegen ein günstigeres Inhalationssystem auszutauschen. Allerdings ist ein solcher Austausch nicht beliebig und kann die Patientensicherheit sogar erheblich gefährden. Davor warnen die Lungenärzte der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP) in Werne gemeinsam mit dem Verband pneumologischer Kliniken (VPK), dem Berufsverband der Pneumologen (BdP) und der Deutschen Gesellschaft für Kinderpneumologie. „Auf dem deutschen Markt ist eine fast unübersehbare Vielzahl von Inhalationssystemen verfügbar, die sich in vielerlei Hinsicht unterscheiden“, erläutert Dr. Thomas Voshaar, Chefarzt im Interdisziplinären Lungenzentrum des Krankenhauses Bethanien in Moers. „So gibt es zum Beispiel Trockenpulverinhalatoren oder treibgasbetriebene Dosieraerosole, die zur Anwendung ganz unterschiedliche Anforderungen an den Patienten stellen, weil sich die jeweils erforderlichen Inhalationsmanöver erheblich unterscheiden. Daher muss der Patient für eine korrekte Bedienung des jeweiligen Gerätes intensiv geschult werden, wobei seine erlernte Handhabung auch in Folge immer wieder regelmäßig vom Arzt überprüft werden sollte.“
Therapieerfolg nur bei korrekter HandhabungEine korrekte Anwendung des Inhalationsgerätes ist für eine erfolgreiche Therapie unabdingbar. „Die zur Verfügung stehenden Wirkstoffe sind bereits in sehr geringen Mengen wirksam, so dass das Inhalieren den Körper in der Regel weniger belastet als die Einnahme von Tabletten“, erklärt Voshaar. „Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Wirkstoff in ausreichender Menge auch dort ankommt, wo er wirken soll – also im Bronchialsystem der unteren Atemwege. Dazu muss der Patient - je nach Inhalationssystem, das ihm verschrieben wurde - ganz unterschiedlich vorgehen: Bei einem Atemzug gesteuerten Inhalator muss er das Medikament zum Beispiel durch Ansaugen als Spray freisetzen, beim Dosieraerosol muss er hingegen den Sprühstoß durch Drücken auf den Wirkstoffbehälter auslösen. Andere Gerätetypen erfordern entweder ein rasches tiefes Einatmen, wie der Pulverinhalator, oder aber ein langsames tiefes Einatmen, wie der Vernebler. Daher sind wir Ärzte verpflichtet, den Patienten in der korrekten Anwendung des verschriebenen Inhalationssystems intensiv zu schulen und seine Handhabung regelmäßig zu überprüfen, um auf diesem Weg zu gewähren, dass das verschriebene Medikament seine Wirksamkeit voll entfalten kann.“
Auswahl des Inhalationssystems ganz entscheidendBei der Verschreibung eines Inhalationsgerätes muss der Arzt nicht nur die speziellen, physikalischen und pharmakologischen Unterschiede zwischen den Inhalationssystemen berücksichtigen, sondern auch den Schweregrad der Erkrankung des betreffenden Patienten und dessen intellektuelle und manuelle Fähigkeiten. „Daher kann nur der Arzt über die Auswahl eines geeigneten Inhalationssystems entscheiden. Erfolgt demgegenüber aus reinen Kostengesichtspunkten einfach ein Austausch der Inhalationsgeräte in der Apotheke – das heißt ohne Berücksichtigung der genannten Kriterien und ohne eine erneute Schulung des Patienten -, kann das die Sicherheit und Gesundheit der Betroffenen erheblich gefährden. Die meisten Patienten leiden unter chronisch verengten Atemwegen wie bei Raucherbronchitis oder Lungenemphysem (COPD) und Asthma. Deren Behandlung erfordert das tägliche Inhalieren von entzündungshemmenden und bronchienerweiternden Medikamenten, um die fortschreitende Entzündung in den Atemwegen zu bekämpfen und eine Erweiterung der verengten Atemwege zu bewirken. Doch nur wer richtig inhaliert, kann das Auftreten von gesundheitlichen Krisen mit verstärkter Atemnot und Husten, lebensbedrohlichen Lungenentzündungen oder Asthma-Anfällen vermeiden“, betont Voshaar.