Lungenärzte im Netz

Ihre Experten für gesunde Atemwege

Herausgeber:

Zigarettenautomaten werden scharf geschaltet

Die jugendsichere Umrüstung der Zigarettenautomaten in Deutschland ist fast abgeschlossen. Ab Neujahr 2007 lassen sich Zigaretten dann nur mehr mit einer EC-Karte – also ab 16 Jahren - ziehen.

Vom 1. Januar 2007 an wird der Jugendschutz auch an Zigarettenautomaten greifen: Wer Zigaretten kauft, muss per EC-Karte nachweisen, dass er über 16 Jahre alt ist. Kürzlich wurde der Öffentlichkeit ein scharf geschaltetes Modell von der Firma „Uwe Kaiser GmbH“ aus Ellerbek (Kreis Pinneberg) vorgestellt. Nach eigenen Angaben hat die Kaiser GmbH bisher 90 Prozent ihrer gut 2000 Automaten in Hamburg und Süd-Schleswig-Holstein auf diese Art gesperrt. Auch die deutschlandweite, jugendsichere Umrüstung der rund 500 000 deutschen Zigarettenautomaten soll mittlerweile weitgehend abgeschlossen sein.

Nach Angaben von Bildungsminister Holger Rupprecht (SPD) wird davon ausgegangen, dass derzeit etwa jeder dritte Jugendliche im Alter von 15 bis 16 Jahren raucht. „In der Regel beginnen sie mit 12 bis 13 Jahren“, so Rupprecht. Nach Erkenntnissen der Landeskoordinierungsstelle Suchtvorbeugung ist der Tabak-Konsum bei den 13- bis 15-Jährigen in Nordrhein-Westfalen seit 1994 um etwa fünf Prozent gestiegen. Gegen diesen Trend will sich die Landesinitiative „Leben ohne Qualm“ einsetzen. Auch der Parlamentarische Staatssekretär Gerd Müller (CSU) plädiert dafür, den Kampf gegen den Nikotinkonsum zu verstärken: „Wir werden demnächst die Tabakwerbung einschränken. Das ist richtig, reicht aber nicht aus. Wir brauchen eine breite gesellschaftliche Debatte über Rauchverbote an Schulen und anderen öffentlichen Einrichtungen.“ Das Bundesministerium für Verbraucherschutz geht noch weiter und fordert, den Verkauf von Zigaretten an Jugendliche unter 18 Jahren ganz zu verbieten. Auch Müller hat sich dafür ausgesprochen, das Jugendschutzgesetz dahingehend zu ändern, dass die Abgabe von Zigaretten erst ab 18 Jahren statt wie bislang ab 16 Jahren erlaubt wird. „Das muss auch für den Zugang zu Zigarettenautomaten gelten“, fordert Müller.

Quellen:
- Landeskoordinierungsstelle Suchtvorbeugung: www.ginko-ev.de

- Landesinitiative „Leben ohne Qualm“: www.loq.de