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Welche Infektionsrisiken bestehen bei Covid-19 Verstorbenen?

Es geht keine höhere Infektionsgefahr von an Covid-19 Verstorbenen aus als von Influenzatoten. Darauf weisen die die Lungenärzte der Deutschen Lungenstiftung hin unter Berufung auf die aktuell publizierten Handlungsempfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI).

Menschen, die ursächlich an einer durch das Coronavirus ausgelösten Erkrankung (Covid-19) gestorben sind, müssen zwar grundsätzlich als kontagiös (ansteckend) angesehen werden. Auch ist der Tod an Covid-19 nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) meldepflichtig. Es geht aber keine höhere Infektionsgefahr von an Covid-19 Verstorbenen aus als von Influenzatoten. Darauf weisen die die Lungenärzte der Deutschen Lungenstiftung hin unter Berufung auf die aktuell publizierten Handlungsempfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI).

Übertragungswege stimmen weitgehend mit denen einer Influenza überein

„Nach bisherigen Erkenntnissen ist der Hauptübertragungsweg des Coronavirus SARS-CoV-2, das COVID-19 hervorruft, eine Tröpfcheninfektion. Theoretisch möglich sind auch Schmierinfektionen und eine Ansteckung über die Bindehaut der Augen. Insofern entsprechen die SARS-CoV-2 Übertragungswege im Wesentlichen den Übertragungswegen einer Influenza“, erläutert Prof. Adrian Gillissen, Stellvertretender Vorsitzender der Deutschen Lungenstiftung und Direktor der Abteilung für Innere Medizin und Pneumologie von der Ermstalklinik Reutlingen-Bad Urach. Auch nach Angaben des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) stellen Verstorbene, die an COVID-19 erkrankt waren, aus hygienischer Sicht keine über die allgemeine Infektionsgefährdung hinausgehende zusätzliche Gefahr für den Umgang dar.

Maßnahmen der Basishygiene immer erforderlich

Grundsätzlich kann ein Leichnam immer Träger von Krankheitserregern und damit potenziell infektiös sein, so dass stets allgemeine Hygienemaßnahmen erforderlich sind. „Da nach dem Tod eines Menschen die üblichen Ausscheidungswege für das Virus SARS-CoV-2 wie Aushusten oder Ausatmen nicht mehr gegeben sind, geht von der Leiche eines an COVID-19 Verstorbenen per se kein höheres Infektionsrisiko aus bei einer Influenza“, fasst Prof. Gillissen zusammen.

RKI-Empfehlungen für Angehörige

Laut RKI müsse beim Umgang mit Verstorbenen die Übertragung des Coronavirus SARS-CoV-2 unter Rücksichtnahme auf die Angehörigen und unter Wahrung der Würde der Verstorbenen verhindert werden, wobei die Maßnahmen der Basishygiene einzuhalten sind. Rituelle Waschungen seien möglichst zu vermeiden und wenn, dann nur unter erhöhter persönlicher Schutzausrüstung vorzunehmen. Von Einbalsamierungen oder einer Abschiednahme am offenen Sarg sei abzuraten. Der Leichnam einer Person mit COVID-19 darf den bestattungsrechtlichen Regelungen des zuständigen Bundeslandes entsprechend zur nächstgelegenen Bestattungsmöglichkeit transportiert werden. Hierfür sei ein ordnungsgemäß gekennzeichneter Holzsarg zu verwenden. Internationale Transporte sind zu vermeiden. Fall sie dennoch zwingend notwendig sind, empfiehlt das RKI die vorherige Einäscherung des Leichnams.

Quellen:

Autor: äin-red

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