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Therapieerfolg von Asthma- und COPD-Patienten durch Austausch von Inhalativa gefährdet

Apotheker sollen gemäß der sog. Aut-idem-Regelung Medikamente gegen kostengünstigere wirkstoffgleiche Alternativen ersetzen. Inhalationstherapeutika sind allerdings nicht beliebig austauschbar! Jeder Wechsel eines Inhalationssystems ist potenziell problematisch und kann zu einer Über- oder Untertherapie führen. Deshalb fordern die Lungenärzte die bei Asthma und COPD eingesetzten Inhalativa grundsätzlich von der Aut-Idem-Regelung auszuschließen und auf die sog. Substitutions-Ausschlussliste zu setzen – so wie dies bereits für Medikamente zur Behandlung von Herzerkrankungen, Immunsuppressiva und Schilddrüsenhormone erfolgt ist.

Auf Anweisung der Krankenkassen sollen Apotheker Medikamente gegen kostengünstigere wirkstoffgleiche Alternativen ersetzen – das besagt die sog. Aut-idem-Regelung. Von einem solchen Austausch müssen Inhalationstherapeutika (Inhalativa) zur Behandlung von Asthma bronchiale und COPD aber unbedingt ausgeschlossen werden, fordern die Lungenärzte des Verbands Pneumologischer Kliniken e.V. (VPK) und des Bundesverbands der Pneumologen (BdP) gemeinsam mit Experten der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP) und der Deutschen Atemwegsliga e.V. „Alles andere wäre ein Skandal, denn die Erfahrung klinisch und praktisch tätiger Ärzte zeigt, dass Inhalationstherapeutika nicht beliebig austauschbar sind! Jeder Wechsel eines Inhalationssystems ist potenziell problematisch, da dies eine bedeutsame Veränderung der Behandlung darstellt, die bei einem bisher gut auf sein Inhalationsgerät geschulten Patienten den Therapieerfolg erheblich beeinträchtigen und zu einer Über- oder Untertherapie führen kann“, warnt Dr. med. Thomas Voshaar, Vorsitzender des VPK und Chefarzt des Lungenzentrums am Krankenhaus Bethanien Moers. „Zudem müsste der Patient in die korrekte Handhabung des neuen Inhalationssystems eingewiesen und erneut eingehend geschult werden. Das kann sich auf bisher therapietreue Patienten allerdings auch negativ auswirken.“

Komplexe Inhalationssysteme erfordern optimales Inhalationsmanöver

Anders als bei oral einzunehmenden Medikamenten wird bei der Inhalationstherapie nicht nur ein Wirkstoff verordnet, sondern ein komplexes Inhalationssystem, bestehend aus dem zu inhalierenden Wirkstoff bzw. einer Wirkstoffkombination in Form von in Luft gelösten Pulverteilchen oder Tröpfchen (Aerosol) plus dem jeweiligen Inhalationsgerät, mit dessen Hilfe der Wirkstoff freigesetzt und in den Bronchien deponiert werden soll. Dabei erfordert jedes Inhalationssystem ein eigenes, optimales Inhalationsmanöver. „Wird das verordnete System allerdings nicht richtig angewandt, kann auch nicht genügend Wirkstoff in die Bronchien befördert werden und damit keine zufriedenstellende Wirkung erzielt werden. Das führt dann zu einer schlechteren Linderung der Symptome, häufigeren Verschlechterungen der Krankheit und infolgedessen erforderlichen Notfall-Behandlungen“, betont Dr. Voshaar. Die große Bedeutung des Inhalationssystems für den Therapieerfolg - sowohl im Hinblick auf die Auswahl eines für den Patienten geeigneten Inhalationsgerätes als auch auf die Schulung des Patienten zur Vermeidung von Handhabungsfehlern und Förderung der Therapietreue (Compliance) - wird auch in den deutschen Leitlinien zu Asthma und COPD, in den Versorgungsleitlinien und in den internationalen Leitlinien, Stellungnahmen und Empfehlungen (wie GOLD, GINA und der Brüsseler Deklaration) sowie in etablierten Schulungsprogrammen (wie DMP, NASA und COBRA) explizit hervorgehoben.

Inhalativa gehören auf die Substitutions-Ausschlussliste!

„Wird bei einem stabil eingestellten Patienten das Inhalationssystem gewechselt, stellt dies einen erheblichen Eingriff in die Patientenbetreuung und die Therapie dar und ist - wenn überhaupt - nur durch eine entsprechende medizinische Begründung zu rechtfertigen“, bekräftigt Dr. Voshaar. „Deshalb wollen wir Lungenärzte uns beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) dafür einsetzen, dass die bei Asthma und COPD eingesetzten Inhalativa grundsätzlich von der Aut-Idem-Regelung ausgeschlossen und auf die sog. Substitutions-Ausschlussliste gesetzt werden – so wie dies bereits für Medikamente zur Behandlung von Herzerkrankungen, Immunsuppressiva und Schilddrüsenhormone erfolgt ist.“

Quellen:

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Quelle: äin-red

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