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Neue Leitlinie zur invasiven Beatmung veröffentlicht

Leipziger Intensivmediziner stellen eine neue Leitlinie für die Behandlung von Patienten vor, die invasiv über einen Luftröhrenschnitt beatmet werden müssen. Lungenärzte plädieren grundsätzlich dafür, bei der künstlichen Beatmung - wann immer möglich - die nicht-invasive Beatmung über eine abnehmbare Mund-Nasen-Maske vorzuziehen.

Zum Jahresbeginn wurde eine S-3-Leitlinie für die Behandlung von Patienten, die künstlich und invasiv beatmet werden müssen, herausgegeben. Koordinationszentrum der nun für Deutschland, Österreich und die Schweiz gültigen Leitlinie war die Klinik und Poliklinik für Anästhesiologie und Intensivtherapie am Universitätsklinikum Leipzig. Unter den Herausgebern war die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) federführend, 23 weitere Gesellschaften waren ebenfalls beteiligt, darunter auch die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin.

„S-3-Leitlinie bedeutet, dass sie dem obersten Qualitätslevel für Leitlinien entspricht“, erklärt Oberarzt Dr. Falk Fichtner, Intensivmediziner am Universitätsklinikum Leipzig. „Über vier Jahre dauerte die wissenschaftliche Arbeit, beteiligt waren Ärzte, Pfleger, Physiotherapeuten und Patientenvertreter, 23 Fachgesellschaften aus dem deutschsprachigen Raum haben mitgewirkt. Wir haben etwa 3500 Publikationen über Erfahrungen bei der Behandlung von Patienten mit künstlicher Beatmung studiert und bewertet. Die interdisziplinäre Leitliniengruppe hat dann die Schlüsse gezogen, welche Therapieansätze unter Abwägung von Nutzen und Risiko für den Patienten sinnvoll sind.“

Gründe für eine künstliche Beatmung sind meist eine schwere Lungenentzündung (z. B. durch Grippe-Viren) oder ein schwerer Unfall mit Verletzungen des Brustkorbs und der Lunge. Dann kann eine invasive Beatmung nötig werden, die auch maschinelle Beatmung genannt wird. „Hierbei handelt es sich um eine Methode, bei der der Patient über einen in die Luftröhre eingeführten Beatmungsschlauch (Tubus) beatmet wird.“, erläutert Dr. Fichtner. „Unsere Leitlinie stellt erstmals den vollständigen Ablauf der Behandlung dar, von der Einleitung einer Beatmungstherapie, über die spezifischen Einstellungen der Beatmungsmaschinen, lebensrettende Maßnahmen bei schwerster Lungenschädigung bis hin zur Entwöhnung von der Beatmung  und möglichen Folgeerkrankungen, die danach im Blick des Behandlungsteams sein müssen. Gleichzeitig verweisen wir zu vielen Fragestellungen aber auch auf Wissenslücken, die durch klinische Forschungsarbeit dringend geschlossen werden müssen.“

Die neue Leitlinie definiert den Behandlungsstandard, sie muss nun aber allen Mitgliedern der intensivmedizinischen Behandlungsteams auf den Intensivstationen vermittelt werden. „In der Intensivmedizin arbeiten unterschiedliche Fachdisziplinen vom Anästhesisten über den Chirurgen bis zum Neurologen. Dies führt bisher zu einer Heterogenität in der Versorgungsqualität schwer kranker, künstlich beatmeter Patienten, die unserer Meinung nach nicht hinnehmbar ist“, erklärt Dr. Fichtner. „Denn jeder Patient hat ein Recht auf beste Versorgung, egal auf welcher Intensivstation er betreut wird. Zur besseren Verbreitung der Inhalte der Leitlinie haben wir diese u. a. zu einer Mini-Taschenausgabe verkürzt, bei der auf einem A6-Blatt in sechs Schritten gesagt wird, was zu tun ist. Dieses Blatt soll jedem, der auf einer Intensivstation arbeitet, bei der Behandlung von Patienten mit akutem Lungenversagen helfen und so die Versorgungsqualität für unsere Patienten verbessern.“

Lungenfachärzte plädieren grundsätzlich dafür, Patienten wann immer möglich von der invasiven auf die nicht-invasive Beatmung umzustellen. Denn die nicht-invasive Beatmung über eine abnehmbare Mund-Nasen-Maske ist der invasiven Beatmung über einen Luftröhrenschnitt gleich aus mehreren Gründen vorzuziehen: Die betroffenen Patienten erleiden seltener Atemwegsinfekte, erreichen eine höhere Lebenserwartung und haben mehr Lebensqualität – siehe auch https://www.lungenaerzte-im-netz.de/news-archiv/meldung/article/eine-nicht-invasive-beatmung-ist-der-invasiven-beatmung-aus-mehreren-gruenden-vorzuziehen/. Zur nicht-invasiven Beatmung gibt es ebenfalls eine S3-Leitlinie, die bereits im Jahr 2015 von der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP) veröffentlicht wurde.

Quelle: Universitätsklinikum Leipzig