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Keine Entwarnung beim Feinstaub

Die räumliche Verteilung der aktuellen Belastung durch Feinstaub in Deutschlands Städten und Gemeinden stellt das Leibniz-Institut für Länderkunde auf einer aktuellen Deutschlandkarte im Internet dar.

Über zwei Jahre nach Inkrafttreten der EU-Richtlinie für Luftschadstoffe werden in zahlreichen Städten Deutschlands immer noch die geforderten Grenzwerte für Feinstaub überschritten. Das zeigt die aktuelle Deutschlandkarte, die das Leibniz-Institut für Länderkunde (IfL) jetzt in der Online-Zeitschrift Nationalatlas aktuell (http://nadaktuell.ifl-leipzig.de) präsentiert.

Hintergrund des Beitrags ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, nach dem betroffene Bürger neuerdings konkrete Maßnahmen zur Verringerung der Feinstaubbelastung einfordern können. Die Entscheidung der Leipziger Richter dürfte Konsequenzen haben, denn bereits 2006 hatten die Belastungen durch Feinstaub im Vergleich zum Vorjahr deutlich zugenommen. Auch die die Trends im Jahr 2007 signalisierten keinen nennenswerten Rückgang der Emissionen. „Dass der Bürger hier etwas einklagen kann, was in Wirklichkeit gar keine echte Gefährdung darstellt, sehe ich allerdings etwas kritisch“, kommentiert Prof. Dieter Köhler vom wissenschaftlichen Beirat der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP) in Werne und Leiter der Lungenfachklinik Kloster Grafschaft im sauerländischen Schmallenberg. „Schließlich sind die von Industrie und Verkehr verursachten Feinstaubmengen im Vergleich zum Feinstaub durch das Rauchen ca. 1000mal geringer - Zigarettenrauch (im Hauptstrom) enthält z.B. 10¹¹ Partikel / cm³ - das muss man also stets auch im Verhältnis sehen.“

Wie die IfL-Karte verdeutlicht, sind die städtischen Verdichtungsräume mit ihrem hohen Verkehrsaufkommen besonders betroffen. Dringender Handlungsbedarf besteht für rund ein Drittel der Städte und Gemeinden, die der Verpflichtung, Aktionspläne und Luftreinhaltepläne aufzustellen, bislang nicht nachgekommen sind. Mögliche Maßnahmen umfassen in erster Linie die Einrichtung von Umweltzonen, Durchfahrtsverbote für LKW, Erdgasfahrzeuge und synthetische Kraftstoffe, Reduktion der Aufwirbelungsemissionen, Verkehrsvermeidung und -Verlagerung. Dabei besteht das größte Minderungspotenzial von rund 10% im Bereich der Einrichtung von Umweltzonen – das wurde in einer Studie für das UBA belegt. Daneben sind Durchfahrverbote und Maßnahmen zur Verkehrsverlagerung als wirksamste Maßnahme relevant.