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Gegen Stichtagsregelung bei Berufskrankheiten

Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen will die bisher geltende Stichtagsregelung für berufsbedingte Erkrankungen abschaffen. Entscheidend sei schließlich nicht der Zeitpunkt des Auftretens einer Krankheit, sondern vielmehr ihr ursächlicher Zusammenhang.

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat eine Bundesratsinitiative zur Abschaffung der Stichtagsregelung im Berufskrankheitenrecht der gesetzlichen Sozialversicherung beschlossen. „Berufskrankheiten halten sich nicht an Stichtage“, meint NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU). Es sei nicht einzusehen, warum etwa eine Bergmannsbronchitis, die vor 1993 ausgebrochen ist, nicht als Berufskrankheit mit allen dazugehörigen Sozialleistungen anerkannt wird, obwohl ihre Ursache nachweislich auf den ausgeübten Beruf zurückzuführen ist. Viel entscheidender als der Zeitpunkt, zu dem eine Krankheit auftritt, sei doch der Nachweis dieses ursächlichen Zusammenhangs. Dies solle künftig für alle Berufskrankheiten und natürlich auch rückwirkend gelten, meint der Gesundheitsminister. Maximal vier Jahre sollten die entsprechenden Sozialleistungen rückwirkend gewährt werden, wie es im gesamten Sozialrecht üblich sei.

In diesem Zusammenhang soll auch noch mal daraufhin gewiesen werden, dass dieses Jahr eine neue medizinische Leitlinie in Kraft getreten ist, anhand derer Staublungen (Silikosen) einheitlich und nach klaren Richtlinien beurteilt und entschädigt werden können. Das wird die Chancen auf eine Entschädigung für betroffene Patienten entscheidend verbessern. Mehr Info dazu in der zugehörigen Pressemitteilung der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP), die diese Leitlinie in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Arbeits- und Umweltmedizin und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung sowie weiteren, beteiligten Fachgesellschaften und Patientenverbänden erstellt hat (siehe www.lungenaerzte-im-netz.de/lin/linaktuell/show.php3.