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Deutsche Lungenärzte fordern verschärften Schutz vor Passivrauchen

Nach Ansicht der deutschen Lungenärzte ist aus medizinischer Sicht nicht zu akzeptieren, dass in der Gastronomie noch geraucht werden darf. Die Schadstoff- und Feinstaubbelastung in Räumen, in denen gegenwärtig geraucht wird oder auch nur in der Vergangenheit geraucht wurde, ist um ein Vielfaches höher als in rauchfreien Räumen. Selbst modernste Lüftungsmaßnamen können die giftigen Substanzen des Tabakrauchs nicht vollständig aus der Raumluft beseitigen. Vielmehr sollte Tabakkonsum nur noch in völlig abgetrennten Raucher-Räumen oder nur draußen an der frischen Luft gestattet sein - am besten aber gar nicht in öffentlich zugänglichen Räumen. Daher fordern die Lungenärzte der Deutschen Lungenstiftung und der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP) von den Gesetzgebern, die bisherigen Schutzmaßnahmen gegen Tabakrauch insbesondere in der Gastronomie zu verschärfen und effektiver umzusetzen.

Die im bisherigen Gesetzesentwurf der Bundesregierung vorgesehenen Regelungen zum Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren des Passivrauchens sind nach Ansicht der deutschen Lungenärzte bei weitem nicht ausreichend und müssen unbedingt verschärft werden. Daher appellieren die Pneumologen der Deutschen Lungenstiftung und der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP) an die Landesregierungen, endlich eine umfassende und einheitliche Gesetzgebung für Deutschland zur Einschränkung des Zigarettenkonsums in öffentlichen Räumen - einschließlich der Gastronomie - umzusetzen. Seit Oktober 2002 besteht zwar ein rechtlich geregelter Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz, dieser gilt aber bisher nicht für Arbeitsplätze mit Publikumsverkehr. „Beschäftigte im Bereich der Gastronomie und im Bahnverkehr sind also zum Beispiel davon ausgenommen“, erläutert Prof. Dr. Harald Morr, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Lungenstiftung und Direktor der pneumologischen Klinik Waldhof Elgershausen in Greifenstein. „Die bisher freiwilligen Vereinbarungen zum Schutz vor Passivrauchen durch Schaffung so genannter rauchfreier Bereiche haben leider nicht zum Ziel geführt. Denn für einen wirksamen Schutz vor dem Passivrauchen muss insbesondere gewährleistet sein, dass so genannte „räumlich abgetrennte Einheiten“ für Nichtraucher auch tatsächlich rauchfrei sind und nicht durch Rauchschwaden benachbarter Einrichtungen belastet werden. Ein Vorhang zur Abtrennung würde da beispielsweise gar nichts bringen“, kritisiert Morr.

Abtrennung rauchfreier Zonen völlig illusorisch
„Da sich Tabakrauch wie Schallwellen ausbreitet, ist eine Abtrennung der so genannten rauchfreien Zonen in Restaurants oder Zügen sowieso illusorisch“, bestätigt Prof. Dieter Köhler, Präsident der DGP und Leiter der Lungenfachklinik Kloster Grafschaft im nordrhein-westfälischen Schmallenberg. „Fatalerweise sind im so genannten Nebenstromrauch, dem die Menschen in der Umgebung von Rauchern unfreiwillig ausgesetzt sind, weitaus mehr lungengängige, giftige und Krebs erregende Schadstoffe enthalten als im Hauptstromrauch, den Raucher aktiv inhalieren. Außerdem ist die Feinstaubbelastung in Räumen, in denen gegenwärtig geraucht wird oder auch nur in der Vergangenheit geraucht wurde, um ein Vielfaches höher als in rauchfreien Räumen. Selbst modernste Lüftungsmaßnamen, die irreführender Weise auch als „technischer Nichtraucherschutz“ bezeichnet werden, können die giftigen Substanzen des Tabakrauchs nicht vollständig aus der Raumluft beseitigen - das ist wissenschaftlich erwiesen. Daher ist es aus medizinischer Sicht nicht zu akzeptieren, wenn in Räumen mit Publikumsverkehr geraucht werden darf – und sei dies auch nur zeitweilig“, bekräftigt Köhler.

Zahl der Todesfälle durch Tabakrauch nur die Spitze des Eisberges
Die Risiken des Passivrauchens sind inzwischen weltweit anerkannt und können weder verharmlost noch geleugnet werden. „Über 3000 Todesfälle pro Jahr in Folge des Passivrauchens allein in Deutschland sind dabei nur die Spitze des Eisberges angesichts der Vielzahl von Gesundheitsstörungen und –Schäden infolge aktiven und passiven Rauchens bis hin zu schweren, chronischen Krankheiten, welche die Lebensqualität der Betroffenen stark beeinträchtigen und zu nicht abschätzbaren Kosten für unser Gesundheitssystem führen“, erklärt Morr. „Mittlerweile haben die meisten Länder in der EU die erforderlichen Konsequenzen gezogen und das Rauchen nicht nur in öffentlichen Räumen, sondern auch in Gaststätten verboten – und zwar ganz problemlos und ohne die oft befürchteten, negativen finanziellen Auswirkungen für die Gastronomie. Vielmehr sind viele positive Effekte zu verzeichnen – vor allem ein deutlicher Rückgang der Atemwegserkrankungen und Beschwerden, und das nicht nur bei den in der Gastronomie Beschäftigten. Im europäischen Vergleich sind Deutschlands bisherige Errungenschaften bei der Tabakkontrolle allerdings erbärmlich, langsam werden wir im Ausland schon als das letzte verbleibende Raucherparadies Westeuropas betrachtet. Es ist uns Lungenärzten daher völlig unverständlich, wieso die Bundesregierung weiterhin zögert, die durch die Arbeitsstättenverordnung ohnehin gegebenen Möglichkeiten zu nutzen, um endlich auch in der Gastronomie gesetzliche Regelungen zum Schutz der Gäste und des Personals durchzusetzen. Neben unseren ärztlichen Aufgaben der Vorbeugung und Behandlung von Gesundheitsschäden, die durch Tabakrauch verursacht werden, ist es uns Pneumologen ein großes Anliegen, die Bevölkerung vor dem Passivrauchen und seinen Folgen stärker zu schützen. Wir fordern daher von den Gesetzgebern, die bisherigen Schutzmaßnahmen gegen Tabakrauch insbesondere in der Gastronomie zu verschärfen und effektiver umzusetzen. Tabakkonsum sollte nur noch dort gestattet sein, wo andere Menschen nicht unfreiwillig und zwangsläufig ebenfalls dem Rauch ausgesetzt werden. Also entweder in völlig abgetrennten Raucher-Räumen oder nur draußen an der frischen Luft - am besten aber gar nicht in öffentlich zugänglichen Räumen“, fordert Morr.