Lungenärzte im Netz

Ihre Experten für gesunde Atemwege

Herausgeber:

Dr. med. Andreas Korupp, Dr. med. Guido Rose, Dr. med. Birgit Pfeufer (angest. Ärztin) - 97421 Schweinfurt

 Praxis-Informationen

Erkrankung unserer Kollegin Frau Dr. Pfeuffer:

1.2.2024

Frau Dr. Pfeuffer wird bis auf weiteres keine Sprechstunde halten können, deshalb sind wir gezwungen, unser Sprechstundenangebot einzuschränken. Zunächst können wir keine Neu-Patienten mehr annehmen (zu denen auch Patienten gehören, die länger als 2 Jahre nicht mehr bei uns waren) und Notfallpatienten nur nach persönlicher Rücksprache mit dem überweisenden Hausarzt oder aussagekräftiger Notfallüberweisung. 

 

Neue Patienten, die einen dringenden Termin benötigen, bitten wir, mit dem Hausarzt Rücksprache zu halten und/oder die Telefon-Nummer 116 117 anzurufen und sich über die Terminservice-Stelle bei einem anderen Pneumologen (z.B. in Würzburg) einen Termin zu vereinbaren.

 

 

Thema Coronavirus:

Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die Seiten des Robert-Koch-Instituts und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sowie die Ausführungen auf den Seiten des Robert Koch Instituts, "Ständige Impfkommission", "STIKO". 

www.rki.de

www.bzga.de

STIKO

Bitten möchten wir darum, dass Sie uns telefonisch vorab informieren, falls eine Vorstellung in unserer Praxis geplant ist und der Verdacht auf eine Coronavirus-Infektion besteht. 

Wir weisen darauf hin, dass es für Asthma-Patienten nicht sinnvoll ist, die Inhalationsmedikamente, die Kortison enthalten, abzusetzen! Es gibt keinerlei Belege dafür, dass diese Medikamente zu gehäuften Infekten führen, sie bewirken sogar, dass die Atemwege gegen solche Infektionen geschützt werden!

 

Thema "Wartezeiten": SIEHE AUCH STARTSEITE!

Wir möchten Sie um Verständnis dafür bitten, dass nicht jeder Patient innerhalb weniger Tage einen Termin beim Facharzt bekommen kann; für eilige Fälle bieten wir aber "Notfalltermine" an, hier kann der Hausarzt nach telefonischer Anmeldung in unserer Praxis Patienten "einschieben", die der dringlichen Diagnostik oder Therapie bedürfen. Eine Möglichkeit zur eiligen Anmeldung besteht auch, indem der Hausarzt auf die Überweisung "Notfall" oder "dringlicher Fall" schreibt (seit neuestem "Hausarztvermittlungs-Fall" genannt) und diese Überweisung an uns faxt. Wir bitten darum, dass sichaus der Überweisung der Grund für die Eiligkeit ergibt. Dann setzen wir uns zeitnah mit dem Patienten und/oder dem Hausarzt in Verbindung.

Für die Terminvermittlung in dringenden Fällen durch Hausärzte gibt es ein Praxis-Handy, damit die hausärztlichen Kollegen rasch telefonisch Kontakt mit uns aufnehmen können und nicht in unserer Telefon-Warteschleife "hängenbleiben"...

Im Hinblick auf die Arbeitsauslastung der Praxis können wir selbstverständlich täglich nur eine begrenzte Zahl solcher Notfalltermine freihalten, und die Patienten, die einen Notfalltermin beanspruchen, müssen in der Regel mit längeren Wartezeiten rechnen.

Aus gegebenem Anlass weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass der Hausarzt durch dieses System nicht zum "Termin-Organisator" werden soll und kann. Ein Anruf oder ein Fax sind selbstverständlich nur dann sinnvoll, wenn es sich auch um einen eiligen Termin handelt!

Patienten, die ohne Termin in der Praxis vorstellig werden, können nur behandelt werden, wenn ein dringlicher Notfall vorliegt und müssen in der Regel mit sehr langen Wartezeiten rechnen. Bitte haben Sie auch dafür Verständnis.

Rezepte:

Sie können Rezepte über die email "korupp-rose@web.de" vorbestellen oder über unser Rezepttelefon (09721 21990 anrufen und die "1" drücken). Geben Sie bitte den Namen, Vornamen und das Geburtsdatum und den genauen Rezeptwunsch an.

Im Hinblick auf die Anzahl der Patienten, die täglich Rezepte benötigen, ist es uns leider nicht möglich, diese "sofort" im normalen Praxisablauf auszustellen, denn sonst kommen die Ärzte vor lauter Rezeptieren nicht mehr zum Abhören...

Ab dem 1.1.2024 ist das "Elektronische Rezept" Pflicht. Wir erstellen die Rezepte am PC und Sie können dann Ihre Medikamente nach Vorlage Ihrer Krankenversichertenkarte in der Apotheke Ihrer Wahl abholen. In diesem Zusammenhang ist erwähnenswert, dass wir ein Rezept nur dann ausstellen können, wenn wir in diesem Quartal auch Ihre Krankenversicherungskarte eingelesen haben. Ein Ausdruck von Rezepten ist nicht mehr vorgesehen, ausser bei "Hilfsmitteln" wie z.B. Inhaliergeräten.

Die Vorgehensweise mit der "Rezept-App" lassen Sie sich bitte von Ihrer Krankenkasse erklären.

Thema "Rabattverträge" und "Aut idem"-Kreuz:

Viele Krankenkassen haben mit Pharmazie-Unternehmen sogenannte "Rabatt-Verträge" abgeschlossen, die Einsparungen bei Medikamenten erzielen sollen.

Dies kann zur Folge haben, dass Sie in der Apotheke ein anderes Medikament bekommen als das, welches von uns rezeptiert wurde.

Wenn es sich um denselben Wirkstoff und es sich um "oral einzunehmende" Medikamente, also Tabletten oder Tropfen handelt, gibt es dagegen meist keine Bedenken. Da die Wirkstoffe identisch sind, kann man in der Regel davon ausgehen, dass es keine Unterschiede in der Wirkung der Medikamente gibt. Und ob die Tablette grün oder blau ist, sollte nicht entscheidend sein... Erfahrungen aus dem Jahr 2018 lassen allerdings auch hier wieder Zweifel aufkommen, denn es scheint nun doch einen Unterschied darzustellen, ob die Tabletten in einem Hinterhof in einer Provinz in Asien oder einem pharmazeutischen gut geführten und überwachten Betrieb in Europa oder den USA hergestellt werden...

Falls ein Inhalations-Medikament in der Apotheke gegen ein anderes ausgetauscht werden soll, mit dem Sie nicht vertraut sind, so bestehen Sie bitte auf dem Medikament bzw. Inhalator, welches rezeptiert wurde und über das Sie in der Handhabung unterrichtet wurden.

Es lässt sich durch uns leider in der Regel nicht voraussehen, welche Medikamente vom Austausch betroffen sind und welche nicht, da sich die Vereinbarungen und Verträge täglich ändern und uns auch nicht im Einzelnen bekannt gemacht werden.

Teilen Sie bitte dem Apotheker mit, dass Sie "Ihr" Inhalations-Medikament benötigen und einen Austausch nicht wünschen. Der Apotheker wird sich dann notfalls mit uns in Verbindung setzen und die Situation klären, in der Adler-Apotheke am Markt funktioniert das sehr gut im persönlichen Gespräch mit den uns persönlich bekannten Apothekern, mit anderen Apotheken lässt sich die Situation in der Regel über ein kurzes Telefonat klären. 

Aufgrund der Erfahrungen in der Vergangenheit sind wir schon länger dazu übergegangen, auf dem Rezept ein sogenanntes "Aut idem"-Kreuz bei Inhalationsmedikamenten zu setzen, dann darf der Apotheker das Medikament prinzipiell nicht austauschen und muss das Medikament herausgeben, welches verordnet wurde.

Das ist für uns Ärzte aber nicht ganz unproblematisch, denn möglicherweise droht uns, wenn wir "zuviele Kreuzchen" machen, ein Regress.

Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass wir in Fällen, in denen ein Austausch (z.B. bei Tabletten) unproblematisch ist, auch kein “Kreuz“ auf dem Rezept machen können, denn auch dann droht uns Ärger mit den Krankenkassen und eventuell ein Regress. Das bedeutet im Einzelfall, dass wir die Medikamente aus eigener Tasche zahlen müss(t)en.

Thema "Zuzahlung für Medikamente":

Durch verschiedene Verträge zwischen Krankenkassen und Pharmazie-Unternehmen sowie gesetzliche Bestimmungen kann es vorkommen, dass für ein Medikament, welches bisher für Kassenpatienten "frei" war (eventuell musste lediglich die Rezeptgebühr entrichtet werden), eine mehr oder weniger hohe Zuzahlung verlangt wird.

Auch hier gilt, dass wir oft nicht voraussehen können, welche Medikamente davon betroffen sein werden, die Regelungen werden oft "von heute auf morgen" beschlossen und uns nicht unmittelbar bekannt gemacht (die Updates unserer Medikamentensoftware erhalten wir meist zweimal im Monat).

Lassen Sie sich bitte von Ihrem Apotheker des Vertrauens informieren und fragen Sie im Einzelfall bei uns nach, ob vielleicht ein Austausch des Medikaments möglich ist, um Ihnen eine (teilweise sehr hohe) Zuzahlung zu ersparen. Wir sind in solchen Fällen selbstverständlich bereit, das Rezept zu ändern oder ein neues Rezept auszustellen.

Thema "Rezeptfreie Arzneimittel":

Viele Arzneimittel, deren Verordnung auf Kassen-Rezept sinnvoll wäre, sind vom Gesetzgeber von eben dieser Verordnung ausgeschlossen worden. Hierzu gehören seit Jahren Medikamente wie Soledum oder Gelomyrtol Kapseln, viele Hustensäfte, die rezeptfreien Antiallergika-Tabletten wie z.B. Cetirizin  oder Loratadin und seit Oktober 2016 auch kortisonhaltige Nasensprays für Patienten mit saisonalem Heuschnupfen (Patienten, die ganzjährig an schweren Allergien leiden, sind davon ausgenommen).

Obwohl diese Regelungen medizinisch meist unsinnig sind, können wir Ihnen diese Medikamente nicht mehr auf Kassenrezept verordnen, denn dann müssten wir sie nach einem Regress selber bezahlen. Wir bitten Sie deshalb um Ihr Verständnis.

Zur näheren Information über die Problematik der kortisonhaltigen Nasensprays haben wir eine Erklärung des Ärzteverbandes Deutscher Allergologen am Seitenende eingefügt.

Ähnlich gestaltet sich die Problematik bei Anthistaminika-Tabletten, hier gibt es rezeptpflichtige und rezeptfreie = apothekenpflichtige Medikamente, und diese dürfen wir nur auf Privatrezept verschreibem. Allgemein gilt, dass Medikamente, die Sie selber in der Apotheke kaufen können, von uns nicht auf Kassenrezept rezeptiert werden können. So sind z.B. Xusal Tabletten seit 2019 nicht mehr rezeptpflichtig und daher auch nicht mehr von uns auf Kassen-Rezept zu verordnen. 

Thema "Igel-Leistungen":

Igel-Leistungen sind "individuelle Gesundheits-Leistungen", die nach Meinung des Arztes sinnvoll sind, aber von den Krankenkassen bisher nicht bezahlt werden.

Wir bieten in unserer Praxis drei Igel-Leistungen an:

die sogenannte "Spiroergometrie", die "NO-Messung" sowie die "Lungensportstunde". 

Bei der Spiroergometrie wird während einer Belastungsuntersuchung gemessen, bei welcher Belastung und Herzfrequenz Sie am meisten Fett verbrennen, sie ist also sinnvoll, wenn man Sport treiben und abnehmen will.

Bei der "NO-Messung" wird in der Ausatemluft ein Wert gemessen, der Auskunft über eine eventuelle Entzündung der Atemwege gibt. Diese Messung hilft oft entscheidend, ein Asthma zu diagnostizieren oder zu beurteilen, ob die medikamentöse Behandlung des Asthmas ausreichend ist.

Darüber hinaus bieten wir eine Lungensport-Übungsstunde an, während dieser Stunde werden COPD-Patienten individuell in einer kleinen Gruppe angeleitet, körperliches Training mit speziellen Übungen zu erlernen und dann zu Hause weiter fortzusetzen. Diese Stunde findet in der Regel Dienstag nachmittags (nach Terminabsprache) statt. Siehe hierzu auch die Seite "Train your lungs at home".

Noch eine Anmerkung: wenn Sie wegen einer gewünschten Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse anrufen, werden Ihnen die allermeisten Krankenkassenmitarbeiter sagen, dass die Kasse alles bezahlt, was "die Ärzte" verordnen bzw. für notwendig erachten. Abgesehen davon, dass dies eine glatte Lüge ist, würden wir Ihnen raten, sich diese Aussage konkret auf die Igel-Leistung bezogen schriftlich geben zu lassen.

Thema "Behandlungen absetzen", z.B. Schlafapnoegerät zurückgeben

Es kommt vor, dass ein Patient nicht mit der für ihn verordneten Therapie zurechtkommt. Es gibt immer wieder einmal den Fall, dass eine Schlafapnoe-Maske nicht toleriert wird, ein Beatmungsgerät für den Patienten nicht die erwünschte Besserung herbeiführt oder eine Sauerstoff-Langzeittherapie vom Patienten nicht angenommen wird. Wenn sich im Verlauf einer längerwierigen Behandlung eine solche Situation entwickelt, bleibt tatsächlich im Einzelfall nur der Weg, die Behandlung zu beenden. Was nützt eine Schlafapnoe-Maske, wenn der Patient mit Maske schlechter als ohne Maske schläft?

Wir werden in solchen Situationen immer wieder gebeten, eine Bescheinigung auszustellen, dass die Therapie nicht mehr benötigt wird und beendet werden kann. Abgesehen davon, dass eine solche Bescheinigung in vielen Fällen falsch wäre (denn eigentlich braucht der Patient ja seine Therapie noch!), können wir die Entscheidung, eine Therapie einzusetzen oder auch abzusetzen, unseren Patienten nicht abnehmen. Konkret entscheiden ganz alleine Sie, ob Sie die Therapie anwenden oder nicht. Und wenn Sie sie nicht anwenden, tragen Sie dafür auch die Verantwortung.

Dennoch verlangen häufig die Firmen, die die Geräte geliefert haben, manchmal auch Krankenkassen, dass der Arzt eine solche Bescheinigung ausstellt. Um es Ihnen und uns (und den Firmen und Krankenkassen) etwas einfacher zu machen, haben wir eine Erklärung vorbereitet, die sie durchlesen, ergänzen und unterschreiben sollten, wenn Sie in einem solchen Fall betroffen sind. Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass wir Ihnen diese Arbeit und Ihre persönliche Entscheidung nicht abnehmen können. Die Erklärung finden Sie am Seitenende als PDF-Dokument zum Herunterladen.

Thema “email“ und Telefon:

Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass wir per email weder Termine vergeben noch medizinischen Rat geben noch sensible Patientendaten versenden können! Auch wenn es manchmal schwer ist, in unserer Praxis telefonisch “durchzukommen“, können wir es Ihnen nicht ersparen, Termine telefonisch oder persönlich in der Praxis zu vereinbaren. Unsere Telefonanlage ist bereits mehrfach erweitert worden, so dass mehr Leitungen zur Verfügung stehen. Bedenken Sie aber bitte dabei auch, dass medizinische Fachangestellte, die telefonieren, sich nicht gleichzeitig um die Patienten in der Praxis kümmern können, und dass bei einem Gesprächsaufkommen von bis zu 200 Telefonaten am Tag die Leitungen häufig besetzt sind...

Wenn vom Arzt ein Kontrolltermin für sinnvoll angesehen ist, dann sollten Sie möglichst schon im Rahmen der aktuellen Vorstellung in der Praxis den nächsten Termin vereinbaren.

Thema "Wartezeiten" und “Parken“:

Planen Sie bitte genug Zeit für Ihren Besuch bei uns ein. Es ist nicht vorherzusehen, wie viele Untersuchungen notwendig sind, um Ihre Beschwerden gründlich und möglichst abschließend zu klären. Meist lässt sich auch nicht vorhersehen, ob zwischenzeitlich Notfallpatienten einer dringenden Behandlung bedürfen, und infolgedessen können sich Termine auch einmal verschieben. Es ist grundsätzlich sinnvoller, in einem der nahe gelegenen Parkhäuser einen Parkplatz zu suchen, als sich zeitlich unter Druck zu setzen, weil auf einem zeitlich begrenzten Parkplatz geparkt wurde.

Zu beachten ist, dass der Marktplatz und damit unsere Praxis in einer Fussgängerzone gelegen sind und die Einfahrt mit dem eigenen Pkw nur bis 11 Uhr vormittags und dann erst wieder ab 18 Uhr am Abend gestattet ist. Auf dem Marktplatz darf grundsätzlich nicht geparkt werden. Sonder-Einfahrts-Genehmigungen gibt es bei der Stadt Schweinfurt, diese müssen vor der Einfahrt beantragt werden, rufen Sie bitte bei Bedarf die Stadtverwaltung Schweinfurt an (09721 510). Wenn die Damen und besonders der Herr in der Stadtverwaltung gut gelaunt sind, dann funktioniert dies sogar.

Patientenkartei Dr. Riegler, ehemalige Lungenarzt-Praxis am Fischerrain:

Nachdem Dr. Riegler seine Praxis 2016 geschlossen hat, wurden fast alle Alt-Akten in unserer Praxis eingelagert; ehemalige Patienten von Dr. Riegler, die zur Weiterbehandlung in unserer Praxis einen Termin vereinbaren, können sich einverstanden erklären, dass diese "alten" Akten von uns zur Information genutzt werden; dieses Vorgehen gilt auch für alte Röntgen-Bilder der Lunge, die wir gemäß den gesetzlichen Vorschriften für 10 Jahre aufbewahren. Für die Erlaubnis der Nutzung der archivierten Akten und Bilder ist eine (mündliche) Einverständniserklärung nötig, diese wird dann in der "neuen" Akte dokumentiert.

Patientenerklärung Beendigung einer Therapie, z.B. Schlafapnoe-Therapie

Patientenerklärung

Erklärung des Ärzteverbands Deutscher Allergologen bezüglich der Verordnungsfähigkeit von antiallergischen Nasensprays

Verordnung von antiallergischen Nasensprays