Dr. med. Andreas Korupp, Dr. med. Guido Rose, Anna Hörning (angest. Ärztin) - 97421 Schweinfurt
Porto- und Kopierkosten
Sehr geehrte Patienten,
als Patient haben Sie das Recht, auf eigene Kosten Fotokopien bzw. einen Ausdruck Ihrer Befunde anfertigen zu lassen. Wir können Fotokopien oder Befundausdrucke nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Das gleiche gilt für Portokosten, wenn wir Ihnen die Befunde zusenden sollen. Zum 1.7.2020 wurde uns durch die Politik und die Krankenkassen sogar untersagt, Kopien z.B. von Briefen aus Krankenhäusern abzurechnen. Auch die Portokosten werden uns nur noch zu einem Bruchteil erstattet.
Mit diesem Schreiben informieren wir sie über die anfallenden Kosten. Die Rechnungstellung erfolgt als Aufwendungsersatz nach § 670 BGB.
- Kopien a 50 Cent (bis zur 50. Kopie)
- Kopien a 25 Cent (ab der 51. Kopie)
- Portokosten: entsprechend dem tatsächlichen Aufwand
Sobald Sie den Betrag in bar in unserer Praxis entrichtet haben oder Ihre Zahlung bei uns eingegangen ist, erstellen wir die Kopien/Ausdrucke und versenden die Befunde an Sie.
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